Palliativmedizin
Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“.Sie geht über eine rein palliative Therapiebeziehungsweise Palliation hinaus, denn nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Patienten stehen im Vordergrund der Behandlung. Somit ist die Palliativmedizin ein Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care (Quelle: Wikipedia)
SAPV Filstal
Mit der speziellen ambulanten Pflege soll die Lebensqualität und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase erhalten, gefördert und verbessert werden. In ihrer vertrauten häuslichen Umgebung erfahren Sie Linderung von belastenden Beschwerden, psychosoziale Unterstützung und spirituelle Begleitung bis zum Tod.
Die SAPV ist dabei ein zusätzliches Angebot zur bisherigen Betreuung und wird in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Hausarzt und den bisher betreuenden Pflegediensten durchgeführt. Zwölf Pflegekräfte mit einer Zusatzausbildung in Palliativ Care und bereits mehrjähriger Erfahrung in der Betreuung von Palliativpatienten leisten täglich von 8:00 bis 15:30 ihren Dienst am Patienten. Außerhalb dieser Zeit steht den Patienten eine Rufbereitschaft zur Verfügung, um ihnen in Krisensituationen schnell helfen zu können. Unterstützt wird das Pflegeteam von fünf niedergelassenen Ärzten sowie fünf Klinikärzten der Helfenstein-Klinik und der Klinik Am Eichert.
Nach der Aufnahme des Patienten durch eine Koordinatorin mit der Erhebung der Patientenstammdaten, der beteiligten betreuenden Angehörigen und der Pflegedienste sowie der Dokumentation der Krankheit wird eine auf den Patienten zugeschnittener Behandlungs- und Pflegeplan aufgestellt und organisiert. Kernpunkte der Betreuung durch die SAPV sind die Schmerzbehandlung, die Behandlung gestörter Nahrungsaufnahme und die Hilfe bei Atemnot. Da es sich beim Auftreten dieser Probleme oft um akute Probleme handelt, ist ein regelmäßiger Kontakt genauso wichtig, wie ein durchdachtes Krisenmanagement für jeden Patienten mit einer kurzfristigen Krisenintervention zu jeder Tages- und Nachtzeit. So wird schon bei der Aufnahme des Patienten wird deshalb erfasst, welche Krisen auftreten können und wie man diesen schnellstmöglich begegnet.
Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben Versicherte, die an einer fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Erkrankung leiden. Die Verordnung erfolgt durch den Hausarzt oder Klinikarzt. Die Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Die Koordinatorinnen der SAPV sind unter der Telefon-Nr. 07331/23406 und über Email:
sapv.filstal@helfenstein-klinik.de erreichbar.
Pro Palliativ Spendenkonto: Kreissparkasse Göppingen, BLZ 610 500 00, Konto-Nr.: 709 222
sprechen Sie uns im Bedarfsfall an. Als Palliativmediziner und SAPV Arzt können wir hier schnelle und kompetente Hilfe anbieten.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Sie können die Patientenverfügung auch um Bitten oder bloße Richtlinien für eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam ergänzen. Zu dem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.
Für die Erstellung einer Patientenverfügung können wir uns in Ruhe gemeinsam über Ihre Wünsche unterhalten. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin.
